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Das östereichische Tierschutzgesetz

von Christian Kelinski
erschienen in der Guinea-Tips Ausgabe 66 / März 2005
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Wer hat sie nicht schon mal gesehen: die "Meerschweinchen-Starter-Sets", bestehend aus einem 80x50 Käfig, einer Trinkflasche und einem Salzleckstein. Noch eine Packung Trockenfutter und ein wenig Heu - schon kann es losgehen mit der Meerschweinchenhaltung. Das scheinen zumindest viele Zooshops zu meinen.

Das dem nicht so ist wissen wir MHCler freilich, nur zeigen sich die Tierbedarfsfachverkäufer nicht sehr einsichtig - und der Gesetzgeber hat es versäumt, artgerechte Tierhaltung genauer zu beschreiben (nur für Hunde gibt es eine entsprechende Verordnung).

Besser haben es die Meerschweinchen in Österreich. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es dort ein neues Tierschutzgesetz, und was dieses alles leistet, ist schon erstaunlich.

Interessant ist nun, was in der Verordnung "Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren", insbesondere im Anhang 1 "Mindestanforderungen für die Haltung von Kleinnagern" unter andrem steht (Zitate fett gedruckt):

  • Dass die Tiere genügend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung haben müssen.
  • Die Haltungseinrichtungen dreidimensional strukturiert sein (und damit auch in die Höhe gehen) müssen.
  • Futterheu ist in Heuraufen anzubieten.
  • Die Tiere Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche ständig zur Verfügung haben müssen.
  • Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen und dergleichen immer zur Verfügung stehen.
  • Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden.
  • Katzenstreu darf nicht als Einstreu verwendet werden.
  • Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen nach Möglichkeit und abhängig von der Tierart täglich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.
  • Aber damit nicht genug: Meerschweinchen dürfen in Österreich nur mindestens zu zweit und nicht mit Kaninchen zusammengehalten werden.

    Für zwei Meerschweinchen muss der Käfig mindestens 0,6m² (entspricht einem 120x50cm Käfig) groß sein, für jedes weitere Schweinchen kommen noch mal 0,2m² dazu. Das bedeutet, dass ein nicht gerade kleiner 140x70cm Käfig (=0,98m²) nicht mal für vier Schweinchen reicht (ist aber knapp). Und das nur als Mindestanforderung.

    Darüber hinaus fordert der Gesetzgeber noch Schlafhöhlen und erhöhte Liegeflächen.

    Ich finde, das ist eine Verordnung, an dem sich der deutsche Gesetzgeber ruhig mal orientieren könnte.

    In Deutschland spricht man im Gesetz nur von artgerechter Haltung, konkretisiert wird dies leider nicht.

    Verschweigen möchte ich aber nicht, dass es auch Länder mit weniger guten Voraussetzungen gibt: In der Schweiz  reicht 0,05m² (also weniger als ein DIN-A4 Blatt) für ein einzelnes Meerschweinchen, für jedes weitere Tier kommen 0,02m² (weniger als ein DIN-A5 Blatt) hinzu.

    Quellen:

    Mindestanforderungen: http://wko.at/up/enet/stellung/2thvanl1.pdf

    Tierschutzgesetz Österreich: http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=html&docid=COO_2026_100_2_72288

     
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